Da die Rechtfertigung der Natur vom Standpunkte der Gotik aus mißlang und immer mißlingen muß, so bleibt kein anderer Weg, als der vorläufige Abbruch der Beziehungen zum bauenden Geist und die Umstellung ins Gegen-Lager. Und dieses Gegen-Lager ist allein der Eros. Eros – jene andere Göttlichkeit des Menschen – ist der Repräsentant der Natur innerhalb des Menschenwesens. Durch ihn hindurchgegangene Natur ist menschenwürdig.- Ich weiß, daß diese Worte dunkel sind, und ich kann hier nichts anderes tun, als meine Leser um den Glauben bitten, daß sie weder absichtlich dunkel sind, noch daß dieser Satz bei m i r dunkel ist. (Ich glaube für die Unanständigkeit von Mystik sichernde Instinkte zu haben.) Aber es ist doch nun einmal so, daß wir dasjenige Stück Natur in uns, das nur zu unserm biologischen Fortbestande verhilft, in der Tat unbeachtet lassen, während wir in Entzückung geraten, sowie bestimmte steigernde Genüsse auf uns wirken. Hier steckt das Problem der Erfindung der Rauschgifte und steht hart genug der Erfindung des Alphabetes gegenüber.
Wenn ich nun sagte, daß es der Eros sei, der die Natur für den Menschen annehmbar mache und das Leben entzückungsvoll, so sollte man vermeiden, hierfür das schlechte Wort Liebe einzusetzen; nicht weil es falsch wäre, sondern weil diese Uebersetzung den Geschmack des Christlichen und der Humanität an sich trägt. Vielmehr denke man an den heidnischen Eros, der wuchtig, wollüstig, erschütternd und lebensgefährlich zwei Menschen aneinander kettet; man meine aber auch wiederum nicht, daß das Brünstige an ihm zu seinem Notwendigen gehöre, sondern man wisse, daß er von göttlichem Wesen ist, und daß wir ihn nur deswegen nicht geistig nennen, weil dieses Wort den prägnanten bauenden und gotischen Sinn hat. Die Göttlichkeit des Eros hat aber einen ganz anderen Klang, als die des Geistes, eben den dionysischen, und wer um dieses Tones willen nicht imstande ist, gar seinen Geist aufzugeben, wer diesen Jubel des Welt-Alls nicht mitfeiern kann, dem bleibt freilich kein Weg, als das Schicksal eines christlichen Theologen weiter zu tragen.
Mag man nun auch den mann-männlichen Eros höher stellen, als den mann-weiblichen (wie das Platon tat), so ist doch keine Frage, daß die Frau über das Wesen des Eros ein tieferes Wissen hat, als der Mann. Weil er eben ihr Wesen selber ist und weil sie außerhalb seiner nichts bedeutet. Dieses Wissen ist zwar in unserer Kultur, in der die Frauen noch Besitzstücke des Mannes sind statt Frei-Hörige, erst Rhapsodie (die edelsten Frauen sprechen hierüber wesentlich in Warnungssignalen), aber die Eigentümerinnen dieses entfaltbaren Wissens sind sie darum nicht minder. Sokrates ging zu Diotima, um sich über den Eros zu unterhalten. Dieser bedingungslose Männerbündler und Päderast hatte noch soviel undialektisierte Instinkte, daß er die Ueberlegenheit der Frau an dieser Stelle fühlte. Es bleibt hierfür gleichgiltig, daß der Feminist Platon im Symposion seinen Sokrates eine höchst unweibliche und unechte (vermännerbündelte) Antwort der Mantinäerin berichten ließ.
Solange die gotisch-dionysische Fragestellung an das Leben offen bleibt, solange haben also Frauen eine Stimme in der Menschheit. Aber diese Stimme darf nicht dort ertönen, wo Geist auf Geist um seine eignen Abgründe kämpft. Und es ist wahrlich kein Zufall, daß überall in der Geschichte der Völker Frauen heilig gesprochen wurden; daß man ihnen Priesterrollen anvertraute. daß es Sibyllen, Wahrsagerinnen und Hexen gab, darin steckt ein Blick in die Wahrheit, wenn auch jeder einzelne Blick falsch ging. Indem man Frauen heilig sprach (und die Verruchtheits-Erklärung ist immer nur der reciproke Wert der Sanktion!) bekannte man, daß ihr Wesen dem des Mannes erschütternd-abgrundhaft entgegen gesetzt ist: daß man ihm aber nicht ausweichen kann.
Die Frage nach der Zugehörigkeit zur Freien Akademie kann daher nur eine Antwort erhalten: die Suprematie des Männerbundes bleibt bestehen, aber er selbst ist immer nur Mittel. Es ist uns nicht um die männliche Gesellschaft zu tun, sondern um die menschliche. Da Sokrates zu Diotima ging, ohne daß deshalb Diotima in die vorplatonische Akademie einbrach und „Stimmrecht“ verlangte, müssen auch die künftigen Akademiker zu Frauen der Akademie gehen können. Welche das sind, darüber herrscht bei uns kein Zweifel. Die sämtlichen Suffragets und alle bürgerlichen Frauen schalten aus. Es bleibt ein verschwindend kleiner Rest und von diesen können wir ruhig sagen, daß er uns gar keine Schwierigkeiten macht. Bekanntlich sind die obersten, klügsten und fraulichsten Frauen von heute antifeministisch (aber nur im hier vertretenen Sinne)
Unserem Antifeminismus steht der bürgerliche gegenüber. Der bürgerliche Antifeminismus ist relativistisch, d.h. er nimmt einen überlieferten Kulturstand des Volkes, dem er angehört, als letztes Maß an und bezieht seine Forderungen darauf. Für ihn ist es selbstverständlich, daß dieser überlieferte Kulturzustand Wertgebungsinstanz sei, und er verwirft alle Abweichungen davon als „Entartung“, blos eben deshalb, weil es Abweichungen sind. Jedem nicht-relativistischen Standpunkt dagegen sind alle Kulturinhalte selbst nur sekundäre Ausdrücke für ein hinter ihnen steckendes Primäres und Geistiges. Mit anderen Worten: jede noch so altgeheiligte Sittlichkeitsanschauung unterliegt jeden Augenblick der Kritik und darf ihre Rechtfertigung in nichts anderem finden, als in der Normierung nach letzten geistigen Instanzen.
Wenn wir daher mit den relativistischen Programmpunkten übereinstimmen, so kann dies immer nur besagen, daß die Denk-Ergebnisse dieselben sind, nicht aber das Denken. Als der Vertreter des bürgerlichen Antifeminismus tritt der Deutsche Bund gegen die Frauenemanzipation auf. Bei sofort deutlich werdender Unterschiedlichkeit in der Verfassung des Denkstiles, die niemandem, der für dergleichen Ohr und Sinn hat, entgehen kann, treten die gemeinsamen Forderungen klar zutage. In unseren programmatischen Darlegungen können Worte wie „Auswüchse“, „Uebertreibung oder „gemäßigt“ nicht vorkommen, und wir drohen niemals mit sofortiger Degeneration des deutschen Volkes, falls man unsere Forderungen nicht annimmt, so wenig wie wir imstande sind, für ihre Erfüllung das Glück zu versprechen.
Ich zitiere nach dem „Programm“ („Aufruf“ der Ortsgruppe Heidelberg-Mannheim, erstunterzeichnet von Dr. Arnold Ruge, Heidelberg, Gaisbergstr. 29). Aus Punkt 2: „Wir sind überzeugt, daß die ledigen Frauen Erwerbsmöglichkeiten haben müssen, sind aber der Ansicht, daß solche in Gestalt weiblicher Berufe vorhanden sind und noch vermehrt werden können. Das kann geschehen, ohne daß Uebergriffe auf solche Arbeitsgebiete stattzufinden brauchen, die der Mann von jeher dem Wesen des männlichen Staates entsprechend (von mir gesperrt H. B.) und zum Vorteil der Allgemeinheit ausschließlich beherrscht hat.“ „Die Staatsverwaltung sowie geistliche, richterliche, auch laienrichterliche Aemter müssen, wie bisher, dem Manne belassen werden“. Während selbst in diesen knappen Zitaten noch Worte und Wendungen gebraucht sind, die, wie gesagt, unserer Denk-1age nicht entsprechen, und die wir demnach nicht gebrauchen würden, springt ein Satz in flotter, treffsicherer und instinktfester Ursprünglichkeit heraus: „Eine Unterordnung männlicher Beamter unter weibliche Vorgesetzte muß gesetzlich ausgeschlossen werden“. Noch einige andere Dinge sollten gesetzlich ausgeschlossen werden, so z.B. die Verwaltung des geistigen Erbes von Männern durch Personen weiblichen Geschlechtes. Auch Punkt 3 des Programms erheischt (immer abgesehen von schweren Denkstil-Diskrepanzen) die Unterzeichnung. Er lautet: „Wir sind nicht dagegen, daß wissenschaftlich begabten, geistig regsamen Mädchen die Moglichkeit gegeben wird, eine höhere wissenschaftliche Bildung zu erlangen. Aber wir verwerfen unbedingt die Gemeinschaftserziehung (Koedukation), gegen die sehr gewichtige pädagogische, ethische und nationale Bedenken (Denkstil-Diskrepanz! H. B.) sprechen. Ferner wünschen wir, daß den Frauen nur solche Studienzweige eröffnet werden, in denen sie ihre Eigenart mit Erfolg zur Geltung bringen können. (Diese Einschränkung machen wir nicht. H. B.) Für weibliche Studenten sind daher besondere Hochschulen zu gründen. Sobald diese ins Leben getreten sind, müssen die übrigen Universitäten und die technischen Hochschulen der männlichen Jugend vorbehalten werden, und die Frauen dürfen an ihnen nur als Hörerinnen zugelassen werden.“ (Sprachstil-Diskrepanz! H. B.)
Wir kommentieren hier nur: eine rein technische Zusammenbelehrung von Knaben und Mädchen aus Gründen der Zeitersparnis in untergeordneten Dingen, ist nicht zu verwerfen, auch vor einer gemeinschaftlichen Belehrung in medizinischen und sexuologischen Angelegenheiten schrecken wir keineswegs zurück; wenn man aber unter Erziehung die Hinwendung zum höchsten geistigen Berufe der Menschheit verstehen will, so wie sie in den Philosophenschulen des Altertums und der leider schnell feminisierten Freien Schulgemeinde sich darstellt, so ist Koedukation allerdings völlig zu verwerfen. Das gleiche gilt von den Universitäten, deren Feminisierung nur ein Symptom mehr für ihre Verkommenheit ist. Frauen gehören in Frauenschulen
Sind in dem bisher Genannten, zum mindesten in den Resultaten, einige Übereinstimmungen gefunden worden, so klafft in dem Folgenden ein gähnender Zwiespalt, der nicht zu überbrücken ist. Es handelt sich dort um die berühmte Frage Ehe „gegen“ freie Liebe. Es ist selbstverständlich, daß ein bürgerlich orientierter Bund sich aufs heftigste gegen alles wehrt, was die Ehe vorgeblich untergraben könnte. Grade so, wie die bürgerlichen Parteien in der Politik, je konservativer sie sind, umso leichter dazu neigen, abweichende Meinungen über das Wesen der Gesellschaft – auch wenn diese erheblich staatsgläubiger sind, als sie – als staatsuntergrabend darzustellen. Die Ehe kann nicht untergraben werden. Selbst wenn man sie gesetzlich aufhöbe, würde sie weiter bestehen. Die Ehe ist das Resultat einer ganz besonderen Gattenwahl des Mannes; wir wissen seit Freud, daß der Mann die Tendenz hat, seine Gattin nach dem Urbilde der ersten geliebten Person der Kindheit zu wählen – und zwar meistens der Mutter – , was ein unbewußter Mechanismus ist. Solange also männliche Kinder von Müttern betreut werden, solange werden jene charakteristischen und auch im Liebesverhalten durchaus gesonderten Verhältnisse eingegangen werden, die wir Ehe nennen. Ferner wissen wir seit Wilhelm Fließ, daß die Zahl der Totgeburten in den Ehen sich zu den Totgeburten der unehelichen Bündnisse konstant wie 23 zu 28 verhält. Da dieses Zahlenverhältnis aber nicht hier allein vorkommt, sondern allenthalben in der Natur nachweisbar ist, kann die Ehe kein willkürlich gesetztes Gebilde sein, sondern muß aus der Natur stammen. Sie bedarf also nicht der Schildwacht redlicher Bürger, und für sie einzutreten, besagt so viel, wie für den Mond einzutreten. Aber im Grunde kämpft der Deutsche Bund gegen die Frauenemanzipation, ja auch nicht für die Ehe, sondern gegen die freie Liebe.
Wir glauben in Sachen des sogenannten Fortschrittes skeptisch genug zu sein, aber es gibt Dinge, die man heute nun einmal nicht mehr tun und denken darf, und zu diesen gehört die Verpönung abweichender Liebesarten. Der Bund bekämpft die „Auswüchse der Mutterschutzbewegung“, die „übertriebene Erweiterung der Rechte unehelicher Mütter“. Man muß hier die Frage stellen: wie weit gehen denn eigentlich die Forderungen, die von Seiten der Mutterschutzbewegung gestellt werden? Gingen sie etwa so weit, daß sie für die unehelichen Mütter und Kinder mehr Rechte verlangten, als für die ehelichen? Dann wäre die Frage nach „Uebertreibung“ gegeben. Aber die Maximalforderung – die wir völlig und ohne jede Einschränkung unterzeichnen – ist ja nur: Gleichberechtigung im öffentlichen Recht und gleiche gesellschaftliche Behandlung, gleiche ethische Bewertung. Stellt man sich nicht auf diesen Standpunkt, so setzt man sich der Gewissensfrage aus: mit welchem Recht darf ein Kind, das für seine Geburt nichts kann, schlechter behandelt werden, als ein anderes? Mit welchem Recht darf man ihm sein Leben lang einen Makel anhängen, für den es nicht im mindesten verantwortlich ist? Mit welchem Recht dürfen uneheliche Wöchnerinnen schlechter und liebloser behandelt werden, als eheliche? Welches Recht steht den Bürgerlichen zu, die Not jener Mädchen durch ihre Mißachtung aufreibender und verzehrender zu machen? – Daß es hierfür keinen diskutierbaren Grund mehr gibt, wissen wir. Aber man darf wieder einmal die Frage stellen: woher es kommt, daß die bürgerlichen Vorurteile, wonach die Ehe heiliger und höher sei, als die freie Liebe, sich so zähe festhalten…?
Ich möchte die Lösung im Voraus geben: es ist das „Werk“ des bisherigen Weibes. Es ist nämlich für ein Mädchen lediglich eine Angelegenheit des Glücks, wenn es geheiratet wird, die Gattenwahl ist ein selbständiger Akt des Mannes, an dem die Frau nicht teil hat; sie wird Ehegattin, weil sie zufällig einem Manne begegnet, dessen Mutter oder Schwester sie in gewissen, ihr selbst unbekannten und unkorrigierbaren Zügen gleicht. Kein Schmuck, keine Schönheit, von „Geist“ ganz zu schweigen, kann ihr diese Eigenschaft ersetzen, und die erstaunte Frage: warum bekommt dieses Mädchen, das doch alle diese Vorzüge hat, keinen Mann, dagegen jenes andere, das so kümmerlich und bescheiden ist… ? löst sich durch die Kenntnis des unbewußten Mechanismus der Gattenwahl auf. Nun ist es die schlimmste und verwerflichste Herzlosigkeit des bisherigen Weibes, diese reine Glückssache, – die sie auch selbst als solche ganz richtig empfindet – sich als Tugend auszulegen, und dies die anderen Frauen, die „nur“ zur freien Liebe kommen, fühlen zu lassen. Sie ist das „sittliche“ Weib und jene das verworfene. Die liberalisierenden Milderungen der Moderne, die „gemäßigte“ Mutterschutzbewegung ändert an diesem moralischen Fehlurteil nichts. Es bleibt dabei, daß die bürgerliche Ehefrau sich erlogene Verdienste in die Tasche steckt auf Kosten ihrer Mitfrauen.
Wenn demnach der Deutsche Bund gegen die Frauenemanzipation mit schlechtverstecktem Mißmut die Liebeserfolge der freiliebenden Frauen endgiltig niederhalten will, so ist dies nichts weiter, als schlimmste Gynäkokratie. Und wenn dies gar, wie es tatsächlich der Fall ist, durch den Mund von Frauen geschieht, so steigt die Bedenklichkeit dieses Verfahrens ins Groteske. Unter dem idyllischen Bilde des Familienlebens, das vorgeblich des Schutzes bedarf, betreiben herzlose Frauen ihre Propaganda gegen das eigene Geschlecht. Man sieht an diesem Beispiel wieder einmal, daß die Inanspruchnahme des Allerwelt-Klebstoffes „Gemüt“ und die Verherrlichung des bürgerlichen Gartenlaubendaseins nicht ausreicht, um die Besitzer vor unverfälschten Gefühlsroheiten zu schützen, – die noch dazu von den vorgeblichen Beschützerinnen des Gemütes gegenüber dem Verstande herkommen.-
Wir meinen, daß die geistige Lösung des Problems freie Liebe – Ehe dem Fortschritt bisher noch nirgends gelungen ist. Es gehört mehr dazu, als für die Freiheit zu schwärmen, um Gesetzgeber in oberster Instanz zu sein. Wir meinen aber, daß der Fortschritt hier mehr Recht hat, als die konservative Gesinnung. Wir meinen nämlich so: es ist für das Wesen der Liebe völlig gleichgiltig, in welcher sexuellen Form sie sich äußert. Die Gesamtheit aller in das Sexualgebiet gehörender Betätigungsformen von den zartesten bis zu den gröbsten, sind nur die psychologischen oder physiologischen Ausdrücke der Liebe und erschöpfen sie selbst keineswegs. Liebe ist ein durchaus selbständiger Akt von einem Menschen zum andern. Wenn ein Mensch einen andern liebt, so reißt er ihn aus allen Beziehungen zu irgend welchen sonst vorhandenen Werten heraus, und bejaht ihn abgesehen davon in vollkommener Selbstherrlichkeit. Dies ist das eigentlich große und menschliche Wesen der Liebe, die mit keiner Tierverkuppelung verglichen werden kann. Es ist ein grandioser Akt, antinomisch bis zum Exzeß und unbegründbar wie alles wahrhaft Große. Der Mensch, welcher liebt, handelt nicht mehr als psychologisches Geschöpf im Rahmen der Reize, sondern autonom nach dem Gesetz des Eros. Man kann die Liebe verwerfen – Anlaß genug gibt ihre Struktur dazu – dann aber muß man es in jeder Form tun und darf keine Rücksicht auf das Aussterben der Menschheit nehmen; bejaht man sie aber, dann gibt es wiederum kein Feilschen und Handeln mit bürgerlichen Scheinwerten, sondern die einzige Einstellung zu ihr ist die Forderung ihrer Unantastbarkeit.
Dies wahrlich nicht um der Brünste willen. Denn ob uns gleich die Kokotte mehr Hoffnung, mehr Schönheit und Menschentum enthält, als die bürgerliche Jungfer, so verschwenden wir doch keine Zeile und keine Tat um Brunstbefreiung. Es gilt weit mehr. Und ob in jenem neuen Gelten nicht viel härtere Gesetze wirken, mehr Zucht und Beherrschtheit, das kann heute noch niemand wissen.